E-Rezept
Startbereit für das neue E-Rezept!
Das E-Rezept ist ein elektronisches Rezept. Künftig sollen alle Informationen, die Sie derzeit noch auf einem rosa Papier-Rezept finden, digital zur Verfügung gestellt werden.
Seit dem 1. Juli 2023 ist die Einlösung des E-Rezepts noch einfacher. Sie können bei uns vor Ort mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – die Versichertenkarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung – Ihr E-Rezept einlösen. Ihre Gesundheitskarte wird nur noch in unser Kartenlesegerät eingesteckt und Sie erhalten die verordneten Medikamente.
Das funktioniert ohne Smartphone, Registrierung oder einen Papierausdruck.
Um aber Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die App für das Smartphone der gematik GmbH „Das E-Rezept“. Dadurch können Sie ein E-Rezept bequem über die App auf ihrem Gerät abrufen und es unserer Apotheke mit wenigen Klicks zuweisen.
Die Medikamente liegen dann bei uns zur Abholung bereit oder wir liefern die Medikamente direkt zu Ihnen nach Hause (kostenlos im Umkreis von 25 km).
Alternativ haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, dass E-Rezept auf Papier bei uns einzulösen.
So können Sie Ihr E-Rezept bei uns einlösen:
Vor Ort in unserer Markt Apotheke
Legen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder Ihr Smartphone oder Ihren Papierausdruck mit Ihrem individuellen Zugriffscode in unserer Apotheke vor.
Per App
Komplett digital über die App
»DAS E-REZEPT«
Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die Anwendungssoftware der gematik GmbH,
„Das E-Rezept“. Sie finden diese App in den bekannten App Stores oder direkt über die folgenden Links:
Das E-Rezept gilt zunächst nur für gesetzlich Versicherte. Die privaten Krankenversicherer arbeiten daran, ihren Versicherten das E-Rezept sowie weitere digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung zu stellen.
Die App dient vor allem dem Empfang und Einlösen elektronischer Rezepte. Sie können beispielsweise ausgedruckte Rezepte einscannen und speichern, Medikamente in der Apotheke Ihrer Wahl zur Abholung reservieren, den Botendienst einer Apotheke anfragen oder Arzneimittel über eine ausgewählte Versand-Apotheke liefern lassen.
Zur vollumfänglichen Nutzung der App brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone (mindestens mit den Betriebssystemen iOS 14 oder Android 7).
Zur Anmeldung in der App ist eine elektronische, NFC-fähige Gesundheitskarte (eGK) notwendig (erkennbar an der 6-stelligen Zugangsnummer), samt dazugehöriger PIN, die Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen können.
Woher weiß ich, ob meine Gesundheitskarte NFC-fähig ist?
Prüfen Sie, ob sich im oberen Bereich drei Streifen in den Deutschlandfarben sowie ein 6-stelliger Code befinden. Zusätzlich muss sich das NFC-Zeichen im oberen Bereich der Karte befinden.
Jetzt als neue Alternative:
Die kartenlose Anmeldung mit der Krankenkassen-App in der E-Rezept-App. Zur Nutzung der E-Rezept-App ist eine Anmeldung nötig, welche auch über die App Ihrer Krankenkasse (elektronische Patientenakte) erfolgen kann. Die einzelnen Krankenkassen haben verschiedene sichere Authentifizierungsverfahren. Teilweise ist auch eine kartenlose Anmeldung möglich.
NFC steht für „Near Field Communication“, also Nahfeldkommunikation. Dabei handelt es sich um eine drahtlose Form der Datenübertragung.
Alle benötigten verschreibungspflichtigen Medikamente können ab der Einführung des E-Rezepts von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin elektronisch verordnet werden.
Neben rezeptpflichtigen Arzneimitteln können Sie in der „Das E-Rezept“-App auch rezeptfreie Mittel bestellen.
Mit Hilfe des digitalen Gesundheitsnetzes, der sogenannten Telematikinfrastruktur, ist es auch möglich, Rezepte in Zukunft in einer Videosprechstunde auszustellen. Der persönliche Arztbesuch ist damit nicht mehr zwingend notwendig. Wenn Sie als Patient die E-Rezept-App nutzen, erhalten Sie das Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin direkt in dieser Anwendung und ersparen sich damit den Weg zur Arztpraxis. Alternativ können Sie die Verschreibung in gedruckter Form in der Praxis abholen.
Ein E-Rezept für rezeptpflichtige Arzneimittel muss innerhalb eines Monats eingelöst werden – damit ist die Gültigkeit genauso lang wie bei den bisherigen Papierverordnungen. 100 Tage nach dem Einlösen werden E-Rezept und dazugehörige Daten automatisch aus der Telematikinfrastruktur gelöscht. Wenn Sie Ihre Daten länger gespeichert haben möchten, können diese in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen werden.
Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
1) Sie übergeben den Ausdruck an eine Person Ihres Vertrauens. Diese zeigt den Ausdruck in der Apotheke vor und erhält die Medikamente.
2) Sie übergeben die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer Person Ihres Vertrauens (z.B. einem Angehörigen), der die Medikamente in der Apotheke vor Ort abholen kann.
3) Die von Ihnen ausgewählte Person meldet sich in der E-Rezept-App an und scannt die Rezeptcodes auf Ihrem Ausdruck. Es werden dann alle Rezeptinformationen in der App angezeigt und die Verordnungen können entweder vor Ort oder digital eingelöst werden.
4) Ein Angehöriger oder eine Person, die vertraglich zum Einlösen Ihrer Rezepte berechtigt ist, kann ein Profil für Sie in der App anlegen. Dazu ist es notwendig, dass Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse (eGK) inkl. PIN besitzen.
Das E-Rezept liegt verschlüsselt und sicher in der Telematikinfrastruktur (TI), dem digitalen Gesundheitsnetz, vor. Ist Ihr Smartphone verloren gegangen, können Sie über Ihr neues Handy nach dem Installieren der E-Rezept App wieder auf alle Ihre E-Rezepte zugreifen, da diese sicher durch die TI gespeichert wurden.
Nein, das ist nicht möglich. Der DataMatrix-Code des E-Rezepts gewährleistet, dass die Einlösung pro Medikamentenverordnung nur einmalig möglich ist.
Die datenschutzkonforme Übermittlung und Speicherung Ihrer Daten hat höchste Priorität. Das E-Rezept wird als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) im digitalen Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, sicher gespeichert. Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) regelt die Rahmenbedingungen zur Nutzung: Die sensiblen Rezeptdaten und die Daten Ihrer Gesundheitskarte werden durch das PDSG vor unbefugten Zugriffen geschützt. E-Rezepte werden bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Arztpraxen signieren Rezepte beim Ausstellen fälschungssicher, eine Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Dritte ist also nicht möglich.